Radfahrerin fährt auf eine offene Autotür zu

Für viele Menschen ist das Fahrrad hauptsächliches Verkehrsmittel im Alltag und im Freizeitverkehr, für andere bietet das Rad eine umweltfreundliche und kostengünstige Ergänzung zu den anderen Arten der Verkehrsteilnahme. Im Wohnumfeld sind meist alle Ziele problemlos mit dem Fahrrad erreichbar und das sogar häufig schneller als mit dem Auto. Für längere Strecken lässt sich das Fahrrad mit öffentlichen Verkehrsmitteln kombinieren. Radfahren stärkt das Herz- und Kreislaufsystem, kräftigt die Muskeln und schont die Gelenke. Wer also mobil und gesund bis ins hohe Alter bleiben möchte, sollte - wenn es der Gesundheitszustand zulässt - das Radfahren und das Zu-Fuß-Gehen bei der täglichen Verkehrsmittelwahl berücksichtigen.

Deshalb folgen 55 Tipps (teilweise mit ausführlicheren Hintergrundinformationen) für die sichere und komfortable Fahrradnutzung sowie zur Aufrechterhaltung der Freude am Radfahren:

Die Reihenfolge ist keine Prioritätensetzung. Unfälle können sehr verschiedene Einzel-Ursachen oder Ursachen-Kombinationen haben und deshalb gibt es auch zahlreiche Hinweise, die Sie vielleicht erst einmal gar nicht mit der Verkehrssicherheit und Unfallvorbeugung in Zusammenhang gebracht hätten. Da einige Tipps mit der Infrastruktur vor Ort zusammenhängen, werden einige Hinweise für Zuständigkeiten gegeben.

Der erste Schritt ist die Selbst-Ausrüstung.

Tipp 1: Angenehme Kleidung wählen.

Wie bei allen anderen Verkehrsmitteln ohne Wetterschutz hat die Kleidung auch für Radfahrerinnen und Radfahrer eine große Bedeutung. Sie sollte bequem, praktisch und gleichzeitig möglichst wetterfest sein. Tragen Sie auch als Frau eine bequeme Hose und ein leichtes Oberteil und darüber eine leichte winddichte und vor allem geschlossene Jacke oder Weste. Wie bei allen Außenaktivitäten ist auch beim Radfahren das „Zwiebelprinzip“ günstig, mehrere dünnere Kleidungsstücke sind besser als wenige dickere.

Tipp 2: Schon bei Tageslicht an die Dunkelheit denken.

Niemand wird Ihnen Vorschriften machen können, ob Sie nun helle oder lieber dunklere Kleidung tragen sollten. Wenn Sie aber bei Dämmerlicht oder Dunkelheit Fahrrad fahren möchten, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Fahrrad und/oder Sie erkennbar sind. Selbstverständlich unterstützen helle oder sogar reflektierende Materialien (z.B. an den Knöcheln) die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer, rechtlich vorgeschrieben sind sie nicht.

Tipp 3: Stets Wetterschutz dabei haben.

Bei kühlen Temperaturen sind eng anliegende kurze oder auch lange Unterwäsche, dicke Socken, Wollmütze, ein in die Jacke gesteckter Schal und warme Handschuhe empfehlenswert. Bei entsprechender Empfindlichkeit sollten Sie das Unterziehen eines Nierenschutzes erwägen. Droht feuchtes Wetter, sollten Sie eine zusätzliche im Obermaterial wasserabweisende aber atmungsaktive Regenhose und eine Regenjacke mit Kapuze dabei haben, die Ihnen nicht ständig bei Wind vom Kopf gefegt wird. Für diesen Fall gibt es spezielle Regencapes für das Fahrrad. Sie schützen zusätzlich die Hände und Beine, da Sie bis über den Lenker reichen.

Tipp 4: Die Augen müssen stets funktionstüchtig bleiben.

Das Tragen einer Brille mit hellem Glas empfiehlt sich gegen Austrocknungen und Reizungen der Bindehaut, die durch den Fahrtwind verursacht werden. Darüber hinaus schützt sie vor Insektenflug ins Auge. Eine Sonnenbrille gehört insbesondere in Tageszeiten mit tief liegender Sonne zur Grundausstattung. Sie sollte ein möglichst großes Gesichtsfeld ermöglichen und entspiegelt sein, um vor störenden Reflexen zu schützen. Aber achten Sie darauf, dass nicht durch eine zu dunkle Tönung Ihre Wahrnehmung verringert ist.

Tipp 5: Kopf, Hände und Füße schützen.

Eine Mütze, Ohrenschützer oder ein Stirnband schützen Kopf und Ohren vor dem kalten Fahrtwind. Handschuhe schützen nicht nur bei Kälte, sondern auch vor Hautabschürfungen an engen Stellen (Wände, Geländer) und bei Stürzen. Ihre Hosen sollten am Unterschenkel möglichst eng anliegen, benutzen Sie gegebenenfalls sogenannte Fahrradklammern oder besser Reflexionsstreifen mit Haftflächen oder Federungen zum Umfassen des Beines oberhalb der Knöchel. Achten Sie insbesondere auf Ihre Schnürsenkel und tragen Sie Schuhe mit einer festen griffigen Sohle.

Tipp 6: Den Kopf im Kopf behalten.

Ob Sie einen Fahrradhelm tragen wollen oder nicht ist in Deutschland rechtlich gesehen Ihnen überlassen, das heißt, dass keine Trage-Pflicht besteht. Bei der Entscheidung sollten Sie Ihr Fahrverhalten (behutsam oder risikobereit), Ihre Wegestrecken (eigenständiges Radverkehrsanlagennetz oder inmitten starken Kfz-Verkehrs) aber auch Ihr Fahrgefühl und Wohlsein berücksichtigen.

Tipp 7: Gepäck muss stabil befestigt werden.

Benutzen Sie beim Radfahren niemals Umhängetaschen, hängen Sie keine Beutel an den Lenker und vermeiden Sie auch sonst jedes flatternde Kleidungs- oder auch Gepäckstück. Sie lenken vom Verkehrsgeschehen ab, gelangen womöglich in die Speichen und können zu einer wackligen Fahrweise und zu Eigen- oder Verkehrsunfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern führen. Benutzen Sie deshalb eng anliegende Fahrradtaschen, Körbe besser hinten auf dem Gepäckträger oder einen Rucksack. Auf jeden Fall sollten Sie Ihr Fahrrad nicht überladen und für alle Fälle zur Sicherung des Gepäcks Spanngurte dabei haben.

Das richtige Fahrrad benutzen.

Tipp 8: Auf den Fahrradkauf vorbereiten.

Generell sollten Sie mit zunehmendem Alter verstärkt darauf achten, dass Ihr Fahrrad auf Ihren Körper, Ihre Fähigkeiten, Ihren Fahrbedarf und auch auf Ihren Komfortanspruch abgestimmt ist. Nur ein Fahrrad, auf dem Sie sich wohl fühlen, wird auch den Verkehrssicherheitsansprüchen genügen. Das wird aber wahrscheinlich nicht das kostengünstigste Fahrrad im Tagesangebot sein. Lassen Sie sich vor einem Fahrradkauf im Fachhandel ausgiebig beraten.

Tipp 9: Das Fahrrad muss vor allem bequem sein.

Niemand sollte aus Eitelkeit auf angebotenen Komfort verzichten. Wenn es sich als bequemer und sicherer erweist, können auch Herren wegen des besseren Einstieges auf ein Damenrad umsteigen. Eventuell ist ein bequemes Stadtrad (City-Bike), Tiefeinsteiger - vielleicht sogar mit einer verstellbaren Rückenlehne - ein Sesselrad oder ein Dreirad das angemessene Verkehrsmittel für Sie. Lassen Sie sich Ihr Fahrrad so einstellen, dass Sie beim Anhalten den Boden sicher mit beiden Fußsohlen erreichen können.

Tipp 10: Eigene und fremde Energie nutzen.

Öfter leichter treten (niedriger Gang) ist auf jeden Fall gesünder als weniger und schwerer (hoher Gang). Wenn die Eigenenergien nachlassen, kann ein jederzeit zuschaltbarer Elektromotor mithelfen, vielleicht erst einmal bei Steigungen. Aber üben Sie das neue Fahrgefühl und vor allem die Geschwindigkeiten eines Pedelec / Elektrorades (E-Bike) in einer nicht von Kraftfahrzeugen stark befahrenen Straße.

Tipp 11: Ein Spiegel kann helfen.

Wenn Sie Schwierigkeiten damit haben, den Hals oder Oberkörper beim Fahren nach hinten zu drehen, kann ein Rückspiegel auch an einem Fahrrad sinnvoll sein (zum Beispiel ein stabiler Mofaspiegel). Sie sollten ihn allerdings vor jeder Fahrt überprüfen, denn er könnte durch das Anlehnen oder auch durch Vandalismus verstellt worden sein. Eine Richtigstellung während der Fahrt erhöht Ihr Unfallrisiko. Kommt die Verstellung häufig vor, sollten Sie einen klappbaren Seitenspiegel am Lenker prüfen. Im Handel sind auch Brillen- und Helmspiegel.

Tipp 12: Fahrradtaschen in den Alltag integrieren.

Vernachlässigen Sie bei der Benutzung und beim Kauf einen Fahrrades nicht, dass Sie bei der Alltags- und auch bei der Freizeitnutzung in der Regel auch Gepäck transportieren möchten und dass die Taschen und Gepäck-Systeme bei Stadtfahrten, Einkauf oder bei längeren Fahrradtouren im Freizeitbereich völlig anderen Ansprüchen genügen müssen. Da es kein ideales System für alle Zwecke gibt, sollte/n der oder die Gepäckträger für verschiedene Taschenarten nutzbar sein.

Tipp 13: Mit Kindern Sitz oder Anhänger benutzen.

Möchten Sie Enkelkinder oder andere Kleinkinder mit dem Rad transportieren, müssen ein Kindersitz oder eine Anhängerkupplung montiert werden. Kindersitze werden heute zumeist hinter dem Sattel angebracht, was die Kommunikation weitgehend unmöglich macht. Achten Sie darauf, dass Sie dann keinen Rucksack tragen sollten. Fahrradanhänger für Kinder benötigen einen ruhigen Fahrstil und eine kontinuierliche Beachtung der Länge und Breite des Fahrzeuges.

Tipp 14: Einen häuslichen Abstellplatz reservieren.

Bemühen Sie sich in Ihrem Haus, im Gespräch mit Ihrer Hausgemeinschaft oder dem Hauseigentümer um die Einrichtung eines ebenerdigen Abstellplatzes für Ihr Fahrrad. Seien Sie bei dieser Frage trotz Widerstände hartnäckig, denn davon hängt in einem sehr starken Maße die Nutzungshäufigkeit des Rades ab. Bei einer neuen Wohnung sollten Sie darauf achten, diese Regelung in den Mietvertrag aufzunehmen.

Tipp 15: An die Wartung denken.

Überprüfen Sie oder lassen Sie Ihr Fahrrad regelmäßig auf seine Verkehrstauglichkeit überprüfen, insbesondere die Bremsen, den Reifendruck, die Beleuchtung einschließlich der Reflektoren, die Schaltung und die Klingel.Lockere Schutzbleche können zu schweren Stürzen führen.

Das sichere Radfahren kontinuierlich üben.

Tipp 16: Vorausschauend planen und fahren.

Es ist auf jeden Fall günstig, den Wegeverlauf vorher zumindest im Kopf durchzuplanen und bei einer Absichtsänderung unterwegs diese nicht plötzlich im Straßenverkehr zu vollziehen. Fahren Sie notfalls rechts heran, um dort in aller Ruhe zu bedenken, wie die Streckenänderung am sichersten vollzogen werden kann.

Tipp 17: Rücksicht nehmen und aufmerksam sein.

Versuchen Sie die möglichen Fehler der anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken und wenn sich eine Kraftfahrerin oder ein Kraftfahrer eindeutig falsch verhält und Sie gefährden könnte, versuchen Sie in erster Linie selbst aus dieser Situation gesund herauszukommen und klingeln Sie gegebenenfalls kräftig. Achten Sie auch auf Passanten, die sich sehr nah am Radverkehrsweg aufhalten oder bei Rot über die Straße gehen. Halten Sie stets Abstand zu Fußgängern und planen Sie jederzeit einen Ausweichweg ein. Rechnen Sie immer damit, dass Ihnen jemand vor das Rad laufen kann, seien Sie in erster Linie zu jeder Zeit bremsbereit und nutzen Sie gegenüber Fußgängern Ihre Klingel wenn es nötig ist.

Tipp 18: Eindeutig und berechenbar fahren.

Wesentlich ist es, seinen Abbiege-Wunsch rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Obwohl das Handzeichen beim Richtungswechsel etwas aus der Mode gekommen ist, ist es noch immer vorgeschrieben und dient auch der eigenen Sicherheit (StVO §9, Absatz (1) Beim Abbiegen „sind die Fahrrichtungsanzeiger zu benutzen“) Sie haben als Radfahrerin oder Radfahrer den großen Vorteil, relativ einfach daran mitwirken zu können, den Straßenverkehr menschlicher zu gestalten: Fahren Sie so, dass andere ihre Absicht aus Ihrem Fahrverhalten klar erkennen können. Geben Sie nötigenfalls eindeutige Zeichen und versuchen Sie sich bewusst im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer zu bewegen. Der immer wieder geforderte „Blickkontakt“ ist in der Praxis kaum möglich, da man sein Gegenüber im Kraftfahrzeug durch die Windschutzscheibe in der Regel schlecht wahrnehmen kann. Deshalb führt der Blickkontakt-Versuch eher zu Missverständnissen, weil Autofahrerinnen oder Autofahrer sich selbst als wahrgenommen empfinden und beim Gegenüber die Bereitschaft zum Anhalten voraussetzen.

Tipp 19: Sich nötigenfalls bemerkbar machen.

Gegenüber Fußgängern ist das Klingeln beim Anfahren von hinten strittig, manche Fußgänger erschrecken sich, andere sagen „warum klingeln Sie nicht“. Günstiger sind häufig die freundliche Ansprache mit der Bitte, vorbeigelassen zu werden und ein anschließender Dank. Sich gegenüber Fahrerinnen und Fahren von Kraftfahrzeugen bemerkbar zu machen ist, wenn Sie nicht laut schreien wollen oder (nicht mehr) können, deutlich schwieriger. Der Gesetzgeber hat die Benutzung von Sturmklingeln und Hupen untersagt. Sie haben kaum eine andere Möglichkeit, auf sich anbahnende Fehlverhalten zu reagieren als Ihr Fahrverhalten aus Sicherheitsgründen darauf einzustellen.

Tipp 20: Möglichst häufig mit Kindern gemeinsam Fahrrad fahren.

Fahren Sie öfter mal zusammen mit jüngeren Generationen (z.B. ihren Enkeln). Das bewirkt zum einen die Intensivierung des eigenen Radfahrens und Ihre Vorbildfunktion wirkt sich auch auf das eigene Fahrverhalten aus. Aber bitte lassen Sie das radfahrende Kind vorfahren, so haben Sie es kontinuierlich im Blick und können leichter Hinweise, Warnungen und auch einmal eine Anweisung geben.

Tipp 21: Langsam anfangen und mit anderen Verkehrsmitteln kombinieren.

Wenn Sie schon längere Zeit nicht mehr mit dem Fahrrad unterwegs waren, fangen Sie mit kurzen, weniger befahrenen Strecken an und steigern Sie sich langsam. Nutzen Sie das Fahrrad ohne Zeitdruck in Ihrer Freizeit. Kombinieren Sie es auch mit anderen Verkehrsmitteln. Die Mitnahme des Fahrrades in öffentlichen Verkehrsmitteln kann mühsam sein, doch gibt es an Bahnhöfen oder Knotenpunkten häufig Fahrradbügel oder sogar überdachte, teilweise beleuchtete Abstellanlagen (Bike+Ride).

Sicher auf allen Wegen.

Tipp 22: Witterung, Wegebelag und -zustand beachten.

Herbst und Winter sind für Radfahrerinnen und Radfahrer besonders gefährliche Jahreszeiten. Glitschige Blätter oder unter den Blättern verborgenes Astwerk können zu Stürzen führen. Der erste dünne Eis-Film auf dem Belag kommt zumeist unerwartet. Nach einem Schneefall fährt es sich sehr schwer und auch darunter können sich Eisflächen befinden. Wenn Ihr Fahrrad mit Fahrradtaschen bepackt ist, kann es schnell und heftig entgleiten, so dass Ihre Kraft nicht zur Stabilisierung ausreicht. Beachten Sie deshalb den aktuellen Wetterbericht und testen Sie gegebenenfalls den Straßenzustand, bevor Sie losradeln.

Tipp 23: Fahrradwegeschäden sollten nicht hingenommen werden.

In vielen Städten werden bei Schäden der Beläge Schilder wie z.B. „Radwegschäden“ aufgestellt. Dies ist in der Regel eine unakzeptable Vorgehensweise. Wenn eine Ordnungsbehörde eine Gefahr für die Gesundheit der Radwegebenutzerinnen und -benutzer feststellt, muss sie auch Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer treffen, so ein Grundsatzurteil zu Gehwegschäden aus dem Jahr 2012. Machen Sie Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass sie möglicherweise bei einem Unfall die Haftung für dadurch hervorgerufene Schäden trägt.

Tipp 24: Unterlassene oder nicht ausreichende Schneebeseitigung problematisieren.

Eine herausragende Unfallursache bei Eigenunfällen im Straßenverkehr ist der unsachgemäße oder unzureichende Winterdienst. Obwohl es in vielen Orten immer üblicher wird, auch im Winter mit dem Rad zu fahren, wird der Schnee vom Gehweg allenfalls auf dem Radweg gesammelt. Hierzu dürfte es in vielen Kommunen keine Richtlinien geben. Dies Thema sollten Sie vor Ort prüfen und gegebenenfalls Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung melden und eventuell auch öffentlich machen.

Tipp 25: Abstand zu den Kraftfahrzeugen halten.

Das Hauptproblem beim Fahren auf den Fahrstreifen ohne eigene Radverkehrsanlagen sind die seitlichen Abstände zu den anderen Verkehrsteilnehmern. Versuchen Sie etwa eineinhalb Meter zu den parkenden Autos einzuhalten, um nicht in eine plötzlich geöffnete Autotür zu fahren. Auf jeden Fall sollten Sie nicht in die Parklücken einscheren – sofern Sie nicht in engen Straßen einem Fahrzeug auf diese Weise die Durchfahrt ermöglichen, sondern halten Sie die Spur. Damit gefährden Sie sich beim Einfädeln in den Fahrstreifen nicht selbst.

V.l.n.r.: Zeichen 237, 240, 241

Tipp 26: Ausgeschilderte Radwege müssen benutzt werden, wenn sie in einem benutzbaren Zustand sind.

Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO §2, Absatz 4) müssen Sie in der jeweiligen Fahrtrichtung ausgeschilderte Radwege benutzen (Zeichen 237, 240, 241), nicht aber baulich angelegte Radwege, die nicht ausgeschildert sind. Das ist für motorisierte Verkehrsteilnehmer oft nicht gut zu erkennen. Machen Sie dennoch davon Gebrauch, wenn Sie das für richtig halten und setzen Sie sich in Ihrer Gemeinde- oder Stadt­verwaltung für die Anlage sicherer Fahrradstreifen ein. Ausgeschilderte Radwege müssen nicht benutzt werden, wenn diese zum Beispiel aufgrund von Belagschäden, Ablagerung von Unrat oder fehlenden Winterdienst nicht benutzbar sind.

Tipp 27: Möglichst nicht auf der falschen Straßenseite fahren.

Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung (Rad- oder Gehwegbenutzung) als Geisterfahrer ist nach der Straßenverkehrs-Ordnung unzulässig (StVO §2(4)) und gehört zu den herausragenden Unfallursachen an Ausfahrten, Einmündungen und Kreuzungen. Seien Sie an diesen Stellen besonders aufmerksam, denn aus dieser Richtung rechnet niemand mit Ihnen. Reduzieren Sie generell die Fahrgeschwindigkeit oder schieben Sie Ihr Rad. Setzen Sie sich aktiv für eine Verbesserung der Infrastruktur bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ein, wenn es für den Radverkehr an geeigneten Querungsmöglichkeiten mangelt und Sie gezwungen sind, unzumutbare und häufig auch gefährliche Umwege fahren zu müssen.

Tipp 28: An Haltestellen nötigenfalls anhalten.

An Haltestellen dürfen Sie, wenn Fahrgäste ein- und aussteigen, höchstens mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, gegebenenfalls müssen Sie davor anhalten (StVO §20, Absatz 2). Diese Regelung gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie sich auf einem Radweg auf der Höhe des Gehweges befinden. Wenn Sie sich auf dem Fahrstreifen befinden, dürfen Sie links vorsichtig vorbeifahren aber häufig ist es sinnvoller, sich den Überholvorgang zu ersparen und sich für diese kurze Zeitspanne hinter dem Bus aufzustellen.

Tipp 29: Nicht auf Gehwegen fahren.

Auch wenn Sie sich möglicherweise dort sicherer fühlen, ist es nicht Ihr Recht, den Gehweg mit dem Rad zu befahren. Sie behindern, belästigen oder gefährden damit sogar Fußgänger (StVO §1, Absatz 2) , insbesondere Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen, auf die im Straßenverkehr besondere Rücksicht genommen werden muss (StVO §3, Absatz 2a). Nach der Straßenverkehrs-Ordnung sind Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie Aufsichtspersonen für die Dauer der Begleitung radfahrend auf dem Gehweg zugelassen (StVO § 2, Absatz 5) und auch die müssen absteigen, wenn durch sie Fußgänger behindert oder belästigt werden könnten (StVO §1, Absatz 2). Bringen Sie dies auch Ihren Kindern und Enkelkindern möglichst frühzeitig bei und setzen Sie sich gegenüber Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung aktiv dafür ein, dass der Radverkehr auf sichere Radfahrstreifen verlegt wird.

Zeichen 240

Tipp 30: Gemeinsame Geh- und Radwege müssen die Ausnahme bleiben.

Gemeinsame Geh-und Radwege (Zeichen 240) müssen Sie als Radfahrerin oder Radfahrer benutzen und Sie müssen dabei auf Fußgänger Rücksicht nehmen (StVO §41, Absatz 5.c). Können Sie dadurch den Weg kaum radfahrend benutzen, sollten Sie Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung auf eine Überprüfung der Regelung drängen, denn die Einrichtung gemeinsamer Geh- und Radwege soll nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Kriterien erfolgen. Möglicherweise sind diese nicht berücksichtigt worden oder durch zwischenzeitliche Veränderungen nicht mehr zutreffend.

Tipp 31: Auf Fußverkehrsflächen unterschiedliche Vorrangregelungen beachten.

In Fußgängerzonen ist das Radfahren nur zulässig, wenn es durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt wird. Aber auch dann darf nur Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) gefahren werden (StVO §41, Zeichen 242+243). Fußgänger dürfen nicht behindert, nötigenfalls muss gehalten werden. Die gleiche Regelung gilt in Verkehrsberuhigten Bereichen (mitunter auch als „Spielstraßen“ bezeichnet), nur ist das Radfahren hier auch ohne Zusatzzeichen grundsätzlich erlaubt (StVO § 42, Zeichen 325+326).

Tipp 32: An Zebrastreifen Fußgängern das Queren ermöglichen.

Achten Sie als Radfahrerin oder Radfahrer auf den Vorrang der Fußgänger beim Queren einer Straße an einem Zebrastreifen (Fußgängerüberweg). Eine völlig kuriose Regelung ist, dass dieser Vorrang für Fußgänger nicht gilt, wenn Sie einen Radweg auf der Höhe des Gehweges benutzen und die Zebrastreifen-Markierung nicht über den Radweg durchgeführt wird. In Berlin ist eine Zebrastreifen-Markierung auf Radwegen Vorschrift, aber leider auch nicht Standard. In anderen Bundesländern ist das nicht geregelt.

Tipp 33: In Grünanlagen den Vorrang von Fußgängern beachten.

Auch auf Wegen, die mit „Radfahrer frei“ gekennzeichnet sind, dürfen sich Spaziergängerinnen und Spaziergänger unachtsam und unberechenbar bewegen. Die Führung eines Radweges direkt neben dem Fußweg sollte nur bei Einhaltung bestimmter Kriterien vorgesehen werden. Aber auch dann müssen Sie mit frei laufenden Kindern oder Spaziergängern auf dem Radweg rechnen. Sie sollten sich beim Radfahren in Grünanlagen stets als Gast fühlen und diese Wege allenfalls langsam und stets bremsbereit befahren.

Tipp 34: Straßenbahnschienen stets nur quer überfahren.

Queren Sie Straßenbahnschienen möglichst nahe zum rechten Winkel (90 Grad), um nicht hineinzugeraten und fahren Sie nicht zwischen zwei Schienen. Wenn ein Rad in die Schienen gelangt, ist es schwer möglich das Gleichgewicht zu halten und wieder herauszufahren, ohne zu stürzen. Eine Ursache für Eigenunfälle, die häufig unterschätzt wird.

Tipp 35: Querungsanlagen müssen frei gehalten werden.

Die Regelung, dass Fußgänger die Fahrbahn möglichst an Kreuzungen und Einmündungen queren sollen, beinhaltet auch die Bestimmungen, dass Fahrzeuge an „engen und unübersichtlichen Straßenstellen“ und „auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor“ nicht halten und an Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 Meter „von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten“ entfernt nicht parken dürfen (StVO §12). Diese Regelung gilt auch für Fahrräder und Sie sollten sehr gewissenhaft darauf achten, Ihr Rad nicht unachtsam in den Weg zu stellen und damit insbesondere mobilitätsbehinderte Menschen zu gefährden.

Tipp 36: Auf Fußverkehrsflächen achtsam das Fahrrad abstellen.

Für das Abstellen von Fahrrädern gibt es in der Straßenverkehrs-Ordnung keine Erwähnung. Da aber bei den entsprechenden Parkregelungen stets von „Fahrzeugen“ gesprochen wird und fast alle anderen Aussagen auch für Fahrräder zutreffen, könnte man davon ausgehen, dass auch Fahrräder am rechten Seitenstreifen zu parken haben (StVO §12, Absatz 4) und in Verkehrsberuhigten Bereichen nur auf „dafür gekennzeichneten Flächen“ (StVO §42, Zeichen 325+326). Jedoch besagt § 17, Absatz 4: "Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder [..] dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden." Die Praxis sieht bekannterweise anders aus. Deshalb müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass durch Ihr Rad keinen anderen Verkehrsteilnehmer „mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (StVO §1, Absatz 2).

Besondere Aufmerksamkeit beim Queren von Fahrbahnen

Tipp 37: An Kreuzungen und Einmündungen Gesicht zeigen.

Obwohl Sie sich möglicherweise auf einem Radweg sicherer fühlen als gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr auf dem rechten Fahrstreifen, ist die Überfahrt in Kreuzungsbereichen besonders gefährlich: Wenn Sie sich im Gefahrenbereich („toter Winkel“) rechts neben einem Lastkraftwagen befinden, sollten Sie nicht versuchen, noch möglichst schnell vorher über die Kreuzung zu fahren. Darüber hinaus sind Sie häufig durch parkende Fahrzeuge, Pflanzen, Schilder, Versorgungskästen etc. abgedeckt und von abbiegenden Verkehrsteilnehmern nicht gut zu sehen. Sie sollten durch Ihr Fahrverhalten und gegebenenfalls durch Handzeichen die Wahrnehmung ihres Vorfahrtsrechtes anzeigen und sich gleichzeitig bremsbereit halten. Fahren Sie selbstbewusst und versuchen Sie gleichzeitig vorausschauend zu denken. Darüber hinaus aber sollten Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung Mitteilung machen, wenn in Kreuzungsbereichen die Sicht zwischen den Verkehrsteilnehmern verstellt ist.

Tipp 38: Beim Rechtsabbiegen konzentrieren.

Vor dem Rechtsabbiegen befinden Sie sich am sichersten auf dem rechten Fahrstreifen am rechten Rand, etwa einen Meter vom Bordstein entfernt. Beachten Sie den Vorrang der Fußgänger an der Querungsstelle. Gefährlich sind für Sie Lastkraftwagen und Busse, die ebenfalls rechts abbiegen möchten und Sie aufgrund des (noch immer nicht durch konstruktive Maßnahmen am Fahrzeug weitestgehend verminderten) „toten Winkels“ nicht gut sehen können. Benutzen Sie einen Radweg auf Höhe des Bürgersteiges und möchten in eine Straße einfahren, die keinen derartigen Radweg hat, müssen Sie insbesondere darauf achten, ob die rechtsabbiegenden Autofahrer Sie wahrgenommen haben.

Tipp 39: Beim Rechtsabbiegen auf Radwegen Fußgänger beachten.

Fußgänger haben auch an Kreuzungen und Einmündungen ohne Ampel oder Zebrastreifen stets Vorrang gegenüber auf den Überweg einbiegenden Fahrzeugen (StVO § 9, Absatz 3). Diese Regel müssen  auch Radfahrerinnen und Radfahrer beachten. Abbiegen bei ROT an einer Kreuzung mit Ampel (Lichtsignalanlage) ist deshalb auch bei vorhandenen Radwegen in beiden Straßen häufig/ in der Regel nicht zulässig. Es wird aber praktiziert, wenn keine Fußgänger die Straße queren, weil das Warten nicht einsichtig ist.

Tipp 40: Direktes Linksabbiegen eventuell meiden.

Dies ist für viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein Vorgang mit einem hohen Unfallrisiko. Sie müssen rechtzeitig vor der Kreuzung an einer geeigneten Stelle den Längsfahrstreifen überqueren um die Fahrbahnmitte oder den Linksabbiegestreifen zu erreichen und sich dort rechts einordnen. Dies setzt ein mehrmaliges nach hinten schauen voraus. Danach müssen zuerst vor den Linksabbiegern der Gegenfahrbahn abbiegen (StVO §9) und anschließend den Fußgängern und den Rechtsabbiegern der Gegenfahrbahn Vorrang gewähren (siehe die Skizze rechts). Dies ist an frequentierten Kreuzungen eine Situation, die hohe Aufmerksamkeit erfordert, zumal rechts von Ihnen auch noch die Fahrzeuge mit oft unverminderter Geschwindigkeit geradeaus fahren. Ist eine Radwegeführung vorhanden, so haben Sie dieser zu folgen (StVO §9, Absatz 2).

Tipp 41: Indirektes Linksabbiegen bevorzugen.

Sollte Sie das direkte Linksabbiegen (siehe die Skizze rechts oben) verunsichern, können Sie auch dann, wenn keine entsprechende Radwegeführung vorhanden ist, auf dem rechten Fahrstreifen geradeaus über die Kreuzung fahren und dort auf die Lücke bzw. an einer Ampel auf das Grün in Querrichtung warten. Dann queren Sie die Fahrbahn links neben den Fußgängern an einer ungeregelten Querung, einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder an einer Furt an einer Lichtsignalanlage (Ampel).

Tipp 42: In Kreuzungsbereichen neben Fußgänger-Querungsanlagen queren.

Es kann sinnvoll sein, beim Wechseln der Straßenseite sich auch dann an Querungsanlagen für Fußgänger „anzulehnen“, wenn es dort keine Radwegeführung gibt. Das bedeutet in der Regel an Kreuzungen und Einmündungen direkt am Rand der Furt eines Ampelüberganges (Lichtsignalanlage) oder an einem Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) zu queren. Beachten müssen Sie dabei, dass der Vorrang an Zebrastreifen nur gilt, wenn Sie Ihr Rad schieben und dies muss aufgrund der Unfallzunahme dringend empfohlen werden.

Tipp 43: Auf freier Strecke Fußgänger-Querungsanlagen mitbenutzen.

Sie sollten nie ein paar Meter vor oder nach einer Fußgänger-Querungsanlage die Straßenseite wechseln, sondern diese gegebenenfalls das Rad schiebend überschreiten. Auf Zebrastreifen (Fußgängerüberwegen) haben Sie als Radfahrerin oder Radfahrer keinen Vorrang und hier geschehen leider auch Radverkehrsunfälle. Steigen Sie bei Unsicherheit vorsichtshalber ab und schieben Sie das Rad, dann haben Sie Vorrang.

Tipp 44: Sich aktiv für mehr Querungsanlagen für den Radverkehr einsetzen.

Leider bieten noch immer sehr viele Kreuzungen und Einmündungen kein geschlossenes Radwegenetz zum Queren der Straßenseite oder zum Abbiegen. Besonders häufig wird der Radverkehr an Kreuzungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite bei Einmündungen an diesen vorbeigeführt. Das heißt, Sie haben keine Möglichkeit, in diese Straße einzubiegen. Das ist ein Planungsfehler, für dessen Behebung Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung einsetzen sollten.

Tipp 45: An Ampeln ist bei GRÜN eine besondere Aufmerksamkeit erforderlich.

Leider ist die Vorstellung, an Kreuzungen und Einmündungen mit Ampeln (Lichtsignalanlagen) besonders sicher die Fahrbahn queren zu können, nicht korrekt. Wenn Sie GRÜN für den Radverkehr sehen, haben häufig die Links- und Rechtsabbieger aus der gleichen und der entgegengesetzten Richtung ebenfalls GRÜN. Diese sogenannten „bedingt verträglichen Verkehrsströme“ verursachen in Deutschland sehr viele Unfälle mit Personenschaden, insbesondere auch bei den Radfahrern. Nutzen Sie deshalb Ampelanlagen mit höchster Aufmerksamkeit und melden Sie unbedingt gegenüber Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, wenn es immer wieder zu Konflikten kommt.

Tipp 46: Trotz Grünpfeil für den Fahrverkehr haben Sie bei GRÜN Vorrang.

Ein Kuriosum der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung, war die Einführung des Grünpfeils (Blechschild: Grüner Pfeil auf schwarzem Grund), welchen Sie als Radfahrerin oder Radfahrer kaum wahrnehmen werden. Hier wird dennoch dem Fahrzeugverkehr bei ROT die Überfahrt des für Sie mit GRÜN freigegebenen Überganges (Furt) erlaubt. Einen Konflikt darf es (eigentlich) dennoch nicht geben, da „eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen“ sein muss (StVO § 37, Absatz 2, Nr. 1.). Sollten Sie an einer derartigen Kreuzung dennoch belästigt, behindert oder gar gefährdet werden, melden Sie dies unbedingt Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, da diese verpflichtet ist, die Auswirkungen eines Grünpfeils zu beobachten und ihn nötigenfalls wieder abzubauen.

Tipp 47: Bei Blendung notfalls stehen bleiben.

Die Blendung bei Dunkelheit durch Kraftfahrzeuge ist nicht nur ein Problem zunehmender Blendungsempfindlichkeit älterer Menschen, sondern ein leider zunehmendes Sicherheitsrisiko für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer. Halten Sie demonstrativ Ihre Hand vor den Augen, die Kraftfahrerin oder der Kraftfahrer sieht Sie im Lichtpegel sehr deutlich und kann bei gutem Willen Ihre Gestik deuten und abblenden. Leider hat es der Gesetzgeber zugelassen, dass Kraftfahrzeuge mittlerweile lichttechnisch häufig überdimensioniert ausgestattet sind und Sie bereits durch deren Lichteinstellung für den Nahbereich geblendet werden.

Die eigene Verkehrstüchtigkeit erhalten.

Tipp 48: Sich in selbstgewählten Zeitabständen sachkundig machen.

Da sich Verkehrsregeln für das möglichst konfliktfreie Miteinander auch mal ändern können, empfiehlt es sich auch als Radfahrerin oder Radfahrer, Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Das können Sie über diese Website oder über örtliche Angebote.

Tipp 49: Eigene Beeinträchtigungen beachten.

Radfahren ist dicht hinter dem Zu-Fuß-Gehen, mit weitem Abstand vor den motorisierten, die gesündeste Fortbewegungsart. Dennoch können die normale menschliche Entwicklung oder bestimmte Krankheiten und Medikamente dazu führen, dass die Wahrnehmung und/oder die Beweglichkeit derart eingeschränkt sind, dass sich Radfahren kurzfristig oder auch über einen längeren Zeitraum nicht empfiehlt. Wenn Sie beim Fahren Gleichgewichtsprobleme bemerken, bei Schritttempo nicht mehr die Spur halten können, in Kurven fahren oder nicht mehr schnell ausweichen können, sollten Sie mit Ihrem Hausarzt darüber reden, ob Sie sicherheitshalber zu Fuß gehen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen sollten. Denn eines ist sicher: Verkehrsunfälle oder Stürze beeinträchtigen Ihren Gesundheitszustand dann letztlich in einem noch umfassenderen Maße.

Tipp 50: Jahrelanges unfallfreies Fahren ist keine Garantie gegen Unfälle.

Radfahrerinnen und Radfahrer, die seit vielen Jahren fast täglich mit dem Fahrrad unterwegs sind, unterschätzen häufig - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch – die Veränderungen ihrer körperlichen Fähigkeiten und ihrer Reaktionsgeschwindigkeit. Unfälle geschehen unerwartet und plötzlich. Lassen Sie in Ihrer Aufmerksamkeit nicht nach, trotz Ihrer Routine.

Tipp 51: Einschränkungen der Beweglichkeit ausgleichen.

Selbst sehen können ist so wichtig wie das Gesehenwerden. Ihr Blickfeld wird wieder enger und viele Menschen haben eine eingeschränkte Beweglichkeit der Wirbelsäule. Diese Entwicklung ist menschlich vorgegeben. Sie können aber trainieren, ihren Hals oder Oberkörper so zu bewegen, dass Sie die im Straßenverkehr notwendigen Sichtkontakte besser wahrnehmen können. Gymnastik, die diese Beweglichkeit unterstützt, ist empfehlenswert und gehört auch allerorts zu den Angeboten im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit, der Gesundheits-Vorsorge oder -Nachbehandlung.

Tipp 52: Die Ohren offen halten.

Sie nehmen als Radfahrerin oder Radfahrer einen erheblichen Teil des Verkehrsgeschehens akustisch wahr und reagieren auf diese Signale. Lassen Sie sich von einem Arzt beraten, wenn Sie Beeinträchtigungen Ihres Gehörs feststellen. Falls Sie ein Hörgerät benötigen, weisen Sie bei der Anpassung deutlich darauf hin, dass Sie es auch beim Radfahrern benutzen werden. Es gibt Hörgeräte mit Windgeräuschunterdrückung.

Tipp 53: Auch ohne Fahrrad unterwegs sein können.

Dieser Satz klingt für einige Menschen sicher unvorstellbar, kann aber einmal sehr schnell zu einer Lebenswahrheit werden. Die Folgerung daraus ist gar nicht mehr so dramatisch: Versuchen Sie, möglichst frühzeitig in Ihrem Leben eine Verkehrsmittelwahl zu treffen, die auch Wege ohne Fahrradnutzung einschließt.

Tipp 54: Durch Freizeitradeln beweglich bleiben.

In der freien Natur Rad fahren ist eine sehr gesunde Fortbewegungsart in jedem Alter (siehe hierzu www.adfc.de > Gesundheit). Immer mehr Städte sind darauf bedacht, ihren Bürgern und Gästen grüne Wegeverbindungen außerhalb des Ballungsraumes anzubieten. Wenn sie es nicht tun, sollten Sie es Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung vorschlagen. Darüber hinaus gibt es in allen Städten Radwegeangebote und auch Angebote von Rad- und Radsportverbänden wie zum Beispiel dem ADFC. Diese sind häufig auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Tipp 55: Der persönliche Verkehrssicherheitsbeitrag: Fit bleiben!

Sich körperlich und geistig fit zu halten, ist ein ganz wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Verkehrs- und auch der sozialen Sicherheit, sowie ein Schutz gegen Eigenunfälle. Bewegung als eine Lebensaufgabe ist dazu der passende Schlüssel.

 

 


Ganz sicher gibt es Aspekte, die in dieser Zusammenstellung fehlen. Wenn Sie weitere Hinweise geben möchten oder mit Formulierungen nicht einverstanden sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

In der Rubrik Sicherheit wird das Verkehrsunfall-Risiko für Senioren beschrieben. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist in einem hohen Maße von der örtlichen Infrastruktur der Verkehrsflächen und Aufenthaltsräume abhängig. Sie kann durch die Verkehrsmittelwahl und das Verkehrsverhalten beeinflusst werden und ist zudem abhängig von der Wahrnehmungsfähigkeit und der Gesundheit der Verkehrsteilnehmer.

Unter dem Begriff Botschaften finden Sie Hinweise für Multiplikatoren in der Verkehrssicherheitsarbeit und im Literatur-Register eine Zusammenstellung ausgesuchter Veröffentlichungen zum Themenkomplex.

 

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