Liebe Schülerin, lieber Schüler,
folgend findest du alphabetisch sortiert einige Begriffs-Erklärungen oder Hinweise zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr. Solltest du eine Frage nicht klären können, kannst du mit uns Kontakt aufnehmen.

Abgestellte Fahrräder

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es keine Aussage, nach der das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen generell erlaubt ist.

Ältere Menschen

Damit ist nicht dein 30-jähriger Onkel gemeint, obwohl er für dich natürlich ein „älterer“ Mensch ist. Als „ältere Menschen“ werden Menschen bezeichnet, die etwa 65 Jahre alt und älter sind. Das wurde so festgelegt, weil bisher mit 65 Jahren Menschen mit ihrer regelmäßigen Berufstätigkeit aufgehört haben. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren möchtest, findest du das unter Wer ist eine Seniorin oder ein Senior?

Ampeln

Sie werden auch Lichtsignalanlagen (LSA) oder Lichtzeichenanlagen (LZA) genannt und sind, auch wenn sie die meisten Menschen an erster Stelle fordern, nicht unbedingt immer die beste Querungsanlage. Deshalb fragst du deine Gesprächspartnerin oder deinen Gesprächspartner auch ganz allgemein nach möglicherweise fehlenden Querungsanlagen. Welches dann die beste ist, sollte vor Ort geklärt werden. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.ampel-tester.de.

Arzt-Gespräch

Hier könnte es bei deiner Gesprächspartnerin oder deinem Gesprächspartner Empfindlichkeiten geben, das heißt eine grundsätzliche Ablehnung. Dennoch ist es Aufgabe von Ärzten, auf diese Problematik von sich aus hinzuweisen.

Barrierefreiheit

Der Abbau von Barrieren (Hindernissen in jeder Form) ist ein gesellschaftliches Ziel für alle Lebensbereiche, also auch für die Teilnahme am Straßenverkehr. Erreicht werden soll, allen Menschen unabhängig von einer Behinderung die Teilhabe am öffentlichen Leben ohne besondere Erschwernisse zu ermöglichen. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, empfehlen wir die Informationen unter www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Barrierefreiheit.

Beweglichkeit

Seine eigene Beweglichkeit und Mobilität möglichst bis ins hohe Alter zu erhalten ist eine ganz wesentliche Voraussetzung für die Verkehrssicherheit und auch für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter Bewegung und Gesundheitund Hinweise unter Projekte und Angebote.

Bordsteinkanten

Die Kantensteine zwischen dem Gehweg und den Park- oder Fahrstreifen sollen die Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger erhöhen und das Auffahren von Autos auf Gehwegen verhindern. Leider sind sie für ältere Menschen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oft ein großes Hindernis. Deshalb soll an Übergängen der Bordstein abgesenkt werden auf nur noch 3 Zentimeter Höhe. Dann können an dieser Stelle Rollstuhlfahrer oder Menschen mit einem Rollator in der Regel den Borstein noch überwinden und Menschen mit Seheinschränkungen können die Kante zwischen Gehweg und Fahrbahn mit dem Stock ertasten.

Durchfahrende Fahrzeuge

Rot-Fahrerinnen und -Fahrer sind ein sehr großes Problem für Fußgängerinnen und Fußgänger, zumal diese in ihrer Grün-Zeit zusätzlich noch auf abbiegende Fahrzeuge achten müssen. Wenn an der Ampel für die Kraftfahrer auch noch ein Blechschild mit einen grünen Pfeil angebracht ist, dürfen diese unter Beachtung des Fußverkehrs sogar bei Rot weiterfahren und rechts abbiegen. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.ampel-tester.de.

E-Bikes

siehe Fahrrad

Einbiegende Fahrzeuge

Foto: Bernd Herzog-Schlagk

Wenn Fußgängerinnen und Fußgänger Grün haben, haben gleichzeitig auch Fahrzeuge Grün, die von links oder von rechts einbiegen wollen. Es ist zwar in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) so geregelt, dass die Gehenden stets Vorrang haben, doch stellt das für alle Beteiligten hohe Anforderungen an die Aufmerksamkeit. Mitunter werden Fußgängerströme auch ziemlich bedrängt. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.ampel-tester.de.

 

Einmündung

Foto: Bernd Herzog-Schlagk

Bei einer Einmündung stößt oder „mündet“ eine Straße auf eine andere, während sich bei einer Kreuzung zwei Straßen kreuzen.

Fahrrad

Damit sind alle Zweiräder gemeint, die durch Treten fortbewegt werden können, also zum Beispiel auch sogenannte E-Bikes (Elektrofahrräder) oder Pedelecs (Pedal Electric Cycle), bei der die Fahrerin oder der Fahrer durch einen Elektroantrieb unterstützt werden kann. Sie können im Gegensatz zum Moped ohne eine Prüfbescheinigung benutzt werden.

Gehhilfen

Foto: Bernd Herzog-Schlagk

Es gibt sehr unterschiedliche Gehhilfen, vom Spazierstock über Unterarmstützen bis zu den Rollatoren. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, findest du eine Übersicht unter Gehhilfen.

Gehwegbreite

Es gibt in Deutschland Vorschriften, wie breit Gehwege gebaut werden sollen. Danach beträgt die Regelbreite für Gehwege mindestens 2,50 m. Sie berücksichtigt den Begegnungsfall bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen sowie je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50 Metern Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen und 0,20 Meter Abstand zum Beispiel zu einem Gebäude. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gehe zu www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Gehwege.

 

Foto: Bernd Herzog-Schlagk
Foto: Bernd Herzog-Schlagk

Gehwegnasen

Sie werden auch Gehwegvorstreckungen genannt und dienen in erster Linie dazu, die Sichtbeziehung zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern mit den Autofahrerinnen und Autofahrern zu verbessern oder für kleine Menschen überhaupt erst zu ermöglichen. Ihr zweiter Vorteil ist, dass damit die Länge verkürzt wird, die die Fußgängerinnen und Fußgänger über die Fahrbahn gehen müssen. Sie werden häufig nur mit Farbe auf den Parkstreifen gemalt und müssen bis zu 70 Zentimeter vor den parkenden Fahrzeugen herausragen. Gebaute Gehwegnasen sind noch sicherer, weil sie eine Bordsteinkante als Schutz bieten. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Gehwegausweitungen.

Grün-Zeit

Foto: Carola Martin

Wenn die Fußgänger-Ampel zu kurz Grün zeigt, bekommen ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Angst. Obwohl es noch eine Räumzeit gibt, in der die Fußgängerinnen und Fußgänger bei Rot weitergehen und noch keine Fahrzeuge einfahren dürfen, zeigt mitunter doch die Erfahrung, dass auch diese nicht ausreicht. Ampeln dürfen bis zu einer Gehgeschwindigkeit von bis zu 5,4 Kilometer pro Stunde (km/h) oder 1,5 Meter pro Sekunde (m/s) berechnet werden. Langsamere Menschen sind mit zum Beispiel 0,8 m/s unterwegs. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.ampel-tester.de.

Hindernisse

Foto: Bernd Herzog-Schlagk

Abgesehen von Pollern, wie hier im Foto aus Beton hergestellt, gibt es noch eine ganze Reihe anderer Dinge, die nicht nur ältere Menschen stören oder behindern können. Das sind zum Beispiel Abfallbehälter, an denen man sich stoßen kann, Schildermasten, die im Wege stehen oder Fahrräder, die das Überqueren der Straße erschweren.

Hörhilfen

Hiermit sind alle Hörgeräte und Smartphone-Hörgeräte in Verbindung mit einem iPhone, iPad oder iPod gemeint.

Kreuzung

Foto: Bernd Herzog-Schlagk

Bei einer Kreuzung kreuzen sich zwei Straßen und bei einer Einmündung „mündet“ nur eine Straße in eine andere.

Mittelinseln

Sie haben den großen Vorteil, dass Fußgängerinnen und Fußgänger erst den Fahrverkehr von der einen Seite und nach der Mittelinsel von der anderen Seite beobachten können. Darüber hinaus ist es für langsamere Geherinnen und Geher angenehm, in der Mitte kurz verschnaufen zu können. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Gehwegausweitungen.

Mobilitätseinschränkungen

Mit „mobilitätseingeschränkten Menschen“ sind nicht nur Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer gemeint, sondern alle Menschen, die aufgrund körperlicher Gegebenheiten oder auch durch ihr Gepäck oder den Kinderwagen größere Probleme mit Hindernissen haben. Deshalb sollen Straßen barrierefrei gebaut werden.

Mofa

siehe Moped

Moped

Moped (Motor und Pedale) und Mofas (Motor-Fahrzeug oder motorisiertes Fahrrad) sind im Gegensatz zu den mit Elektroantrieb unterstützten Fahrrädern (E-Bikes oder Pedelecs) Kleinkraftfahrzeuge und können nur mit Prüfbescheinigung oder Führerschein benutzt werden.

Parkende Autos

Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, §12, (4a)) ist das Parken auf dem Gehweg nur zulässig, wo es durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Leider halten sich Autofahrerinnen und Autofahrer zu häufig nicht an diese Regel und behindern damit auch gerade ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, findest du ausführlichere Informationen unter www.gehwege-frei.de.

Pedelec

siehe Fahrrad

Poller

Foto: Bernd Herzog-Schlagk

Sie können aus Stahl sein oder aus Beton, Stein, Holz oder anderen Materialien und die verschiedensten Formen haben. Ihr Zweck ist immer, den Autoverkehr von Flächen fernzuhalten, die dem Fuß- oder Radverkehr dienen oder die nur von bestimmten Fahrzeugen benutzt werden sollen (zum Beispiel von Bussen). Aber sie können auch, wenn sie nicht behutsam aufgestellt werden, Fußgängerinnen und Fußgänger behindern.

Probleme auf Fußwegen

Möglicherweise fällt deiner Gesprächspartnerin oder deinem Gesprächspartner zu dieser Fragestellung nichts mehr ein, weil „alles schon behandelt worden ist“. Gemeint könnten damit zum Beispiel fehlende Sitzmöglichkeiten sein, Geschäftsauslagen oder Tische und Stühle eines Restaurants, die den Durchgang verstellen oder auch Baustellen. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Baustellenumgehungen.

 

Foto: Carola Martin
Foto: Elisabeth Güth

Queren der Fahrbahn

Möglicherweise fällt deiner Gesprächspartnerin oder deinem Gesprächspartner zu dieser Fragestellung nichts mehr ein, weil „alles schon behandelt worden ist“. Gemeint könnten damit zum Beispiel unübersichtliche und zu große Kreuzungen sein und Umwege, die damit zusammenhängen.

Querungsanlagen

Foto: Bernd Herzog-Schlagk

Das sind im Wesentlichen Ampeln, Zebrastreifen, Mittelinseln, Gehwegnasen, Fußgänger-Brücken und -Tunnel und es gibt noch ein paar weitere Stra­ßen­bau­maß­nahmen. Sie alle haben in erster Linie den Zweck, das Kreuzen von unter­schied­lichen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern, Radfahrern, Autofahrern) mit möglichst geringem Unfallrisiko zu ermöglichen. Sie werden „Querungs­anlagen“ genannt, weil an diesen Stellen Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße queren und die andere Straßen­seite erreichen wollen. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Querungsanlagen.

Radfahren an Haltestellen

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, §20, (2)) steht dazu folgendes: „Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit …vorbei gefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.“ Der Radfahrer auf dem Foto benutzt seine Fahrradklingel und verhält sich völlig falsch.

 

Foto: Bernd Herzog-Schlagk
Foto: Bernd Herzog-Schlagk

Radfahren auf Gehwegen

Als Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müsst ihr und bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürft ihr auf Gehwegen fahren. Dabei müsst ihr allerdings auf Fußgänger „besondere Rücksicht“ nehmen (Straßenverkehrs-Ordnung StVO, §2, (5)). Wenn ihr älter seid als 10 Jahre, dürft ihr das nicht mehr, auch dann nicht, wenn es euch Erwachsene empfehlen. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es unter Radfahrende Kinder und Radfahrende Jugendliche und Erwachsene zu dieser strittigen Regelung weitere Informationen.

Räumzeit

Die Signalgeber für den Fußverkehr haben im Gegensatz zu denen für den Autoverkehr kein Gelb. Deshalb müssen die Fußgängerinnen und Fußgänger nach dem Ende ihrer Grün-Zeit bei Rot weiter gehen. Die Ampelzeiten müssen so geschaltet werden, dass die Gehenden die andere Straßenseite erreichen, bevor ein Kraftfahrzeug einfahren kann. Leider kann eine Gehgeschwindigkeit von bis zu 1,2 Meter pro Sekunde (m/s) vorausgesetzt werden und wer mit zum Beispiel 0,8 m/s unterwegs ist, hat da tatsächlich ein Problem. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.ampel-tester.de.

Reflektierende Materialien

Es gibt keine Vorschrift für Fußgängerinnen und Fußgänger, bei Dunkelheit helle Kleidung anzuziehen oder reflektierende Materialien an sich zu haben, die aufleuchten, wenn sie durch einen Scheinwerfer angestrahlt werden.

Rollator

Foto: Bernd Herzog-Schlagk

Rollatoren sind Gehhilfen, mit denen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen noch zu Fuß unterwegs sein können.

Schnee

Nicht ordnungsgemäß durchgeführter Winterdienst kann dazu führen, dass deine Gesprächspartnerin oder dein Gesprächspartner im Winter für einige Zeit gar nicht mehr das Haus verlassen kann. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, empfehlen wir die Informationen unter www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Witterungsbedingte Einflüsse.

Schuh-Spikes

Foto: FUSS e.V.

Glatteisunfälle geschehen sehr oft und sie haben insbesondere bei älteren Menschen leider häufig schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Deshalb ist die Benutzung von Spikes an den Winterschuhen zu empfehlen, obwohl das Anbringen recht mühsam sein kann. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter Tipps > Fußgänger > Tipp 5.

Sehhilfen

Hiermit sind Brillen gemeint, die auf die Sehschwäche der Benutzerin oder des Benutzers eingestellt sind, in der Regel auf Weit- oder Nahsichtschwächen.

Sicherheitsgefühl

Foto: FUSS e.V.

Hier ist eindeutig danach gefragt, wie sicher sich deine Gesprächspartnerin oder dein Gesprächspartner im Straßenverkehr fühlt. Dieses Gefühl muss keineswegs mit der tatsächlichen Unfallsituation übereinstimmen. Das bedeutet, dass man sich auch mit einem hohen Unfall-Risiko sicher fühlen kann. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, findest du ausführlichere Informationen unter Sicherheit und Verkehrsunfall-Risiko.

Straßenbahngleise

Sie können für alle Rollen (Rollatoren, Kinderwagen, Fahrräder) problematisch sein. Vor allem aber sind Straßenbahnen, wenn sie nicht im Übergangsbereich gut gesichert sind, für querende Fußgängerinnen und Fußgänger äußerst gefährlich. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.ampel-tester.de.

Übergangsbereich

Foto: Klaus Büchner

An Kreuzungen und Einmündungen dürfen Fahrzeuge grundsätzlich bis zu 5 Meter entfernt von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht parken (Straßenverkehrs-Ordnung StVO, (3), 1.). Dies nennt man deshalb auch „5-Meter-Bereich“.

Umweg

Fußgängerinnen und Fußgänger sind sehr „umwegempfindlich“, das heißt, sie meiden Umwege und ziehen es mitunter vor, auf kürzeren Wegen riskantere Fahrbahnüberquerungen hinzunehmen.

Unebenheiten

Foto: Carola Martin

Unebenheiten oder Löcher im Straßenbelag oder zum Beispiel auch Straßenbahnschienen nimmst du wahrscheinlich gar nicht als störend wahr. Ältere Menschen sind da viel empfindlicher. Mit einem Rollator können sie in die Schienen geraten, wie zum Beispiel im Foto zu sehen ist.

Vorrang

„Vorfahrt“ ist sicher der häufiger benutzte Begriff, doch da Fußgängerinnen und Fußgänger bekanntlich nicht fahren, wird für alle Verkehrsteilnehmer der Begriff „Vorrang“ verwendet. Die Fragestellung nach dem Vorrang ist eine ganz wichtige, aber leider auch die Schwierigste aus dem Fragebogen. Versuche deine Gesprächspartnerin oder deinen Gesprächspartner nicht zu beeinflussen. Du solltest aber wissen:

  • Fußgängerinnen und Fußgänger haben an Kreuzungen und Einmündungen auch ohne Grün an der Ampel (Lichtsignalanlage) oder an Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) stets Vorrang gegenüber einbiegenden Fahrzeugen, die nach dem Einbiegen den Überquerungsweg kreuzen wollen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Fußgänger dem Kraftfahrzeug entgegenkommen oder in die gleiche Richtung gehen. Es ist auch egal, ob sie sich im Verlauf einer Vorfahrtsstraße bewegen oder diese queren wollen. Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrer müssen dann „besondere Rücksicht nehmen [und] wenn nötig, […] warten.“
  • Fußgänger müssen Fahrzeugen Vorrang gewähren, die geradeaus fahren oder erst nach dem Übergang abbiegen wollen. (Straßenverkehrs-Ordnung, StVO § 9, (3))

 

Foto: Bernd Herzog-Schlagk
Grafik: Frank Biermann

Wartezeiten

Wenn die Fußgängerampel lange Rot zeigt, zum Beispiel mehr als 40 Sekunden, werden die Fußgängerinnen und Fußgänger unruhig und manche gehen dann bei Rot über die Fahrbahn. Das ist natürlich gefährlich. Ältere Menschen leiden unter zu langen Rot-Zeiten stärker, weil sie häufig Probleme mit dem Stehen haben. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.ampel-tester.de.

Zebrastreifen

Sie werden auch Fußgängerüberwege genannt und haben gegenüber den Ampeln für alle Verkehrsteilnehmer den Vorteil, dass Autos nicht am Übergang warten müssen, wenn gar kein Fußgänger queren will und Fußgänger sofort losgehen können, wenn kein Fahrzeug kommt. Dennoch fragst du deine Gesprächspartnerin oder deinen Gesprächspartner ganz allgemein nach möglicherweise fehlenden Querungsanlagen. Welches dann die beste ist, sollte vor Ort geklärt werden. Wenn du zu diesem Thema mehr erfahren oder deiner Gesprächspartnerin / deinem Gesprächspartner einen Hinweis geben möchtest, gibt es eine sehr ausführliche Information unter www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Zebrastreifen.

5-Meter-Bereich

An Kreuzungen und Einmündungen dürfen Fahrzeuge grundsätzlich bis zu 5 Meter entfernt von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht parken (Straßenverkehrs-Ordnung StVO, (3), 1.). Sie Foto unter Übergangsbereich.

 

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und können insbesondere wegen der angestrebten Kürze durchaus Ungenauigkeiten enthalten.

FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Exerzierstraße 20, 13357 Berlin, Tel. 030 / 492 74 73, Fax 492 79 72, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.fuss-ev.de

Stand: Dezember 2014